﻿Binärcode-Lizenz für PreEmptive Dotfuscator CE(TM)

1.  Allgemeine Beschreibung Diese Binärcode-Lizenz („Lizenz“) enthält Rechte und Beschränkungen bezüglich der Nutzung der begleitenden Software und Dokumentation („Software“). Lesen Sie sich die Lizenz sorgfältig durch, bevor Sie die Software installieren. Durch die Installation und/oder Nutzung der Software stimmen Sie den Nutzungsbedingungen dieser Lizenz zu.

2.  Lizenz zur persönlichen Nutzung. PreEmptive Solutions, LLC („Lizenzgeber" oder „PreEmptive“) gewährt Ihnen („Lizenznehmer“) eine persönliche, nicht exklusive, nicht zuweisbare, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz für die Nutzung der Software auf einem Computer (Hauptprozessor) an einem Standort bis zum Ablaufdatum der beschränkten Lizenz gemäß Abschnitt 9 dieser Lizenz. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Arbeitsprodukte einer Entwicklungsgruppe von einer oder mehreren Einzelpersonen, die nicht der Lizenznehmer selbst sind, zu verarbeiten. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, anderen die Nutzung der Software für Debug-, Test-, Verschleierungs-, Entwicklungs- oder andere Zwecke zu erlauben. Der Lizenznehmer ist weder berechtigt, die Software auf einen weiteren Hauptprozessor hoch- oder herunterzuladen, noch die Software in ein Netzwerk zur Nutzung auf mehreren Stationen zu laden. „Software“ schließt jegliche Upgrades, Änderungen und neue Versionen der Software ein, die dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber bereitgestellt oder verkauft werden. Diese Lizenz gilt nur für die Nutzung der Software in Objektcodeform. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software ganz oder teilweise, separat oder in einem Produkt integriert, an eine Person oder einen öffentlich zugänglichen Computer weiterzugeben. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, alle sinnvollen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Software vor der Weitergabe an Dritte zu ergreifen.  Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software (ganz oder teilweise) zu kopieren oder zu vervielfältigen.  Der Lizenznehmer darf die Software nur zur Unterstützung eigener Aktivitäten und nicht zur Nutzung der Software zum Vorteil Dritter (nicht angeschlossener Entitäten) verwenden. Darüber hinaus muss jeder einzelne Benutzer der Software innerhalb Ihres Unternehmens eine separate und gültige Lizenz erworben haben.  Der Lizenznehmer garantiert, dass 1) die Lizenz nur für einen benannten Benutzer gilt und dieser benannte Benutzer PreEmptive gegenüber bekannt gegeben wird; 2) die Anwendungen, die vom Lizenznehmer verborgen werden, NICHT das Arbeitsprodukt einer Entwicklungsgruppe von anderen Mitgliedern als dem Lizenznehmer selbst sind; und 3) der Zielcomputer in erster Linie vom Lizenznehmer und nicht als Netzwerk-Buildcomputer verwendet wird. Falls ein anderer Lizenztyp gewünscht wird, kann unter solutions@preemptive.com mit PreEmptive Kontakt aufgenommen werden.

3.  Verbot der Änderung und Nutzung durch Dritte. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Dotfuscator-Dateien, seien es ausführbare oder sonstige Dateien, zu ändern. Die Nutzung dieser Software ist auf Erstanbieter-Anwendungen beschränkt. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Nutzung der Software direkt oder indirekt als Serviceleistung anzubieten. Dies bezieht sich beispielsweise, aber nicht ausschließlich auf die Bereitstellung einer Netzwerkschnittstelle zur Software, die direkte oder indirekte Nutzung der Software durch den Lizenznehmer für andere Personen oder die wissentliche Gewährung des Zugriffs auf die Software.

4.  Weitere Beschränkungen. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass die Software das alleinige und exklusive Eigentum von PreEmptive ist und PreEmptive die Urheberrechte dafür besitzt.  Der Lizenznehmer ist nur zur Nutzung der Software gemäß der durch diese Lizenz ausdrücklich erteilten Erlaubnis berechtigt. Er ist dazu verpflichtet, den Inhalt der Software vertraulich zu behandeln und diesen (oder jeglichen Teil davon) mit allen ihm möglichen Mitteln vor unbefugter Offenlegung zu schützen und zu bewahren.  Der Lizenznehmer darf die Software nicht ändern, dekompilieren, disassemblieren, entschlüsseln, extrahieren oder anderweitig ein Reverse Engineering vornehmen. Die Software darf weder ganz noch teilweise verliehen, zugewiesen oder unterlizenziert werden. Die Software ist weder für die Nutzung in bzw. für Anwendungen zur Nutzung in Online-Steuerungen von Flugzeugen, Flugverkehr, Flugzeugnavigation oder Flugkommunikation noch für medizinische, biologische, pharmazeutische oder sonstige Anwendungen, von denen Leben abhängen, noch für die Entwicklung, Konstruktion, Betreibung oder Wartung von Kernanlagen bestimmt. Der Lizenznehmer garantiert, dass er die Software für derartige Zwecke weder verwendet noch weitergibt. Der Lizenznehmer übernimmt die volle Verantwortung für die Nutzung der Software; dies umfasst auch, ist aber nicht beschränkt auf die Übernahme der vollen Verantwortung, die sich aus Drittanbieter-Software sowie Lizenzverträgen hinsichtlich der Nutzung der Software zur Änderung, Untersuchung oder sonstigen Bearbeitung derartiger Drittanbieter-Software ergibt.  Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Installation der Software.

5.  Marken und Logos. Diese Lizenz berechtigt den Lizenznehmer nicht zur Nutzung eines Namens, einer Marke oder eines Logos des Lizenzgebers. Der Lizenznehmer erkennt an, dass der Lizenzgeber Eigentümer der Marken, Logos und Symbole von „PreEmptive“, „Dotfuscator“, „Dotfuscator-CE“, „Dotfuscator-Pro“ und „Overload-Induction“ ist. Der Lizenznehmer ist weder zur Durchführung noch zur Zulassung einer Aktion berechtigt, mit der die Copyright-Hinweise des Lizenzgebers auf einer Software oder in einer zugehörigen Dokumentation bzw. auf zugehörigem Material entfernt oder verborgen werden.

6.  Beschränkung im Hinblick auf Konkurrenzprodukte.  Die Runtime-Software darf nicht in einem der allgemeinen Verschleierung, Optimierung oder Größenänderung dienenden Produkt verwendet, weitergegeben oder integriert werden, das generell als Konkurrenzprodukt zu den Produktangeboten von PreEmptive gilt; ebenso darf weder die Software noch die Runtime-Software zur Erstellung eines Produkts verwendet werden, das generell als Konkurrenzprodukt zu den Produktangeboten von PreEmptive gilt.

7.  Garantieausschluss. Die Software wird „WIE GESEHEN“ ohne jegliche Garantie oder Zusicherung bereitgestellt. DIE SOFTWARE WIRD VON PREEMPTIVE SOLUTIONS UND SEINEN LIEFERANTEN „WIE GESEHEN“ OHNE JEGLICHE BEDINGUNG ODER GARANTIE IM GESETZLICH MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG BEREITGESTELLT.  PREEMPTIVE SOLUTIONS UND SEINE LIEFERANTEN LEHNEN SÄMTLICHE BEDINGUNGEN UND GARANTIEN AB, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH ODER KONKLUDENT, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF KONKLUDENTE BEDINGUNGEN UND/ODER GARANTIEN IN BEZUG AUF HANDELSÜBLICHKEIT, EIGENTUMSRECHT, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.  SOLLTE PREEMPTIVE IN IRGENDEINER WEISE GEGEN DIESE LIZENZ VERSTOSSEN, KANN DER LIZENZNEHMER LEDIGLICH UND AUSSCHLIESSLICH DIE ANNULLIERUNG DIESER LIZENZ UND DIE RÜCKERSTATTUNG ALLER VON IHM AN PREEMPTIVE GEZAHLTEN BETRÄGE ALS RECHTSMITTEL GELTEND MACHEN.

8.  Haftungsbeschränkung. PREEMPTIVE UND SEINE LIZENZGEBER HAFTEN NICHT FÜR SCHÄDEN, DIE DEM LIZENZNEHMER ODER DRITTEN AUS DER NUTZUNG ODER WEITERGABE DER SOFTWARE ENTSTEHEN. OHNE DIE ALLGEMEINGÜLTIGKEIT DES VORHERIGEN SATZES EINZUSCHRÄNKEN, HAFTEN PREEMPTIVE ODER SEINE LIZENZGEBER IN KEINEM FALL FÜR VERLORENE EINNAHMEN, GEWINNE ODER DATEN. EBENSO BESTEHT KEINE HAFTUNG BEI DIREKTEN, INDIREKTEN, BESONDEREN, ALS FOLGE HERVORGEHENDEN ODER ZUFÄLLIG ENTSTANDENEN SCHÄDEN SOWIE SCHADENSERSATZANSPRÜCHEN, DIE AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN, UND ZWAR UNGEACHTET IHRER URSACHE UND HAFTUNGSTHEORIE, SELBST WENN PREEMPTIVE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

9.  Kündigung.  Der Lizenznehmer kann diese Lizenz durch Rückgabe der Software an PreEmptive oder Zerstörung der Software kündigen (in letzterem Fall muss der Lizenznehmer PreEmptive gegenüber schriftlich versichern, dass die Zerstörung stattgefunden hat).  Diese Lizenz wird ohne vorherige Ankündigung von PreEmptive umgehend gekündigt, wenn der Lizenznehmer Bestimmungen der Lizenz nicht einhält. Nach einer solchen Kündigung muss der Lizenznehmer alle Kopien der Software zerstören, und auf Anforderung von PreEmptive muss der Lizenznehmer PreEmptive gegenüber schriftlich versichern, dass die Zerstörung stattgefunden hat.  Im Falle einer Kündigung der Lizenz aus irgendeinem Grund durch irgendeine Partei ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, eine Rückerstattung der von ihm an PreEmptive gezahlten Beträge zu fordern.  Ab dem Zeitpunkt der Kündigung der Lizenz aus irgendeinem Grund durch irgendeine Partei darf der Lizenznehmer die Software weder weiter zu irgendeinem Zweck nutzen noch die Software (oder einen Teil davon) in irgendeiner Weise preisgeben oder verwenden.

10. Marketing. Sie stimmen zu, dass Sie als Kunde von PreEmptive Solutions ausgewiesen werden und PreEmptive Sie ggf. mit Name, Handelsname und Marke sowie mit einer kurzen Beschreibung Ihres Unternehmens in Marketing-Materialien und auf der Website von PreEmptive nennen darf. Sie erteilen PreEmptive hiermit eine Lizenz für die Nutzung Ihres Namens sowie Ihrer Handelsnamen und Marken ausschließlich in Verbindung mit den PreEmptive gemäß diesem Marketingabschnitt gewährten Rechten.

11. Exportbestimmungen. Sie erkennen an, dass das Produkt aus den USA stammt und den Exportgesetzen der USA unterliegt.  Sie erklären sich mit der Einhaltung aller für das Produkt geltenden internationalen und nationalen Gesetze einverstanden, einschließlich der U.S. Export Administration Regulations sowie der Beschränkungen zu Endbenutzern, Endnutzung und Bestimmungsorten, die von der US-Regierung und anderen Regierungen erlassen wurden.  

12. Beschränkte Rechte der US-Regierung. Die Nutzung, Vervielfältigung und Offenlegung durch die Regierung der Vereinigten Staaten unterliegt den Beschränkungen, die in den Rights in Technical Data and Computer Software Clauses in DFARS 252.227-7013(c)(1)(ii) and FAR 52.227-19(c)(2) festgelegt sind.

13. Geltendes Recht / Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand. Jegliche Klage im Hinblick auf diese Lizenz wird nach dem Gesetz von Ohio und dem herrschenden Bundesgesetz der USA abgehandelt. Eine Wahl der Gesetze einer Gerichtsbarkeit ist nicht möglich.  Rechtmäßiger und ausschließlicher Gerichtsstand für alle diesbezüglichen Klagen sind die Courts of Common Pleas, Cuyahoga County, Ohio bzw. die Bundesgerichte im Northern District von Ohio, Eastern Division. Der Lizenznehmer stimmt der persönlichen Gerichtsbarkeit der besagten Gerichte unwiderruflich zu und unterstellt sich dieser.

14. Überprüfung.  Während der Laufzeit dieses Vertrags sowie für drei (3) Jahre nach dessen Kündigung bzw. Ablauf muss der Lizenznehmer vollständige Aufzeichnungen über seine Nutzung und Weitergabe der Software führen.  Nach einer angemessenen Ankündigung kann PreEmptive auf eigene Kosten die Bücher und Aufzeichnungen des Lizenznehmers einsehen, um die diesbezügliche Einhaltung des Lizenznehmers zu überprüfen.  Wenn eine solche Überprüfung ergibt, dass der Lizenznehmer PreEmptive einen Betrag schuldig ist, der fünf Prozent (5 %) der im Prüfzeitraum an PreEmptive zu entrichtenden Beträge übersteigt, oder dass der Lizenznehmer wissentlich gegen eine hier aufgeführte Verpflichtung verstößt, muss der Lizenznehmer abgesehen von anderen ggf. von PreEmptive anwendbaren Rechtsmitteln PreEmptive die Kosten für die Überprüfung zahlen bzw. rückerstatten.

15. Trennbarkeit. Wenn eine der obigen Bestimmungen in einer Gerichtsbarkeit gegen geltendes Recht verstößt bzw. ungültig oder undurchsetzbar ist, werden diese Bestimmungen hiermit in dem Umfang ausgeschlossen, der für die Durchsetzbarkeit der Lizenz in der betreffenden Gerichtsbarkeit erforderlich ist. Wenn jedoch nach Meinung des Lizenzgebers die Streichung einer der Lizenzbestimmungen entsprechend diesem Absatz in unzumutbarer Weise die Rechte des Lizenzgebers und von dessen Lizenzgebern gefährdet bzw. deren Verpflichtungen erhöht, behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, die Lizenz zu kündigen und die vom Lizenznehmer ggf. bereits gezahlte Gebühr rückzuerstatten. Diese Rückerstattung stellt dabei das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Lizenznehmers dar.

16. Keine Verzichtserklärung. Eine Verzichtserklärung des Lizenzgebers ist im Falle des Verstoßes gegen eine Bestimmung dieses Vertrags nur gültig, wenn sie in schriftlicher Form und vom Lizenzgeber unterzeichnet vorliegt. Eine Verzichtserklärung begründet nur dann einen dauerhaften Verzicht, wenn sie als ausdrückliche schriftliche und vom Lizenzgeber unterzeichnete Erklärung vorliegt.

17. UCC-Gültigkeit. Sofern die Bestimmungen dieser Lizenz dem nicht widersprechen, wird diese Lizenz nach dem Uniform Commercial Code gemäß der Anwendung in Ohio geregelt.

18. Gesamter Vertrag. Diese Lizenz stellt den gesamten Vertrag zwischen den Parteien bezüglich des Vertragsgegenstands dar und ersetzt alle vorherigen Vorschläge, Verhandlungen, Zusicherungen, Garantien, Verpflichtungen, Schriftstücke und sonstigen Absprachen zwischen den Parteien. Die Bestimmungen dieser Lizenz gelten ungeachtet eventueller Abweichungen von den Bestimmungen auf einer Bestellung oder einem anderen vom Lizenznehmer eingesendeten Dokument.  Diese Lizenz kann nur durch ein schriftliches Dokument geändert werden, das von PreEmptive und vom Lizenznehmer unterzeichnet ist.
